PC-Service Dipl.-Ing. L. Reimann
 


 



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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 




1. Geltungsbereich


Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, Lieferungen und den übrigen Geschäftsverkehr der Firma PC-Service Reimann sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihrer jeweils neusten Fassung maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.


2. Angebote / Preisänderungen


Angebote der Firma PC-Service Reimann sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang des Angebotes.
Die Ausführung des Auftrages zu den im Angebot genannten Konditionen kann nach Ablauf dieser 14-Tages-Frist zurückgewiesen werden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch PC-Service Reimann oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande, es sei denn, dieser wird unverzüglich widersprochen.
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von PC-Service Reimann, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluß erfolgen, ist PC-Service Reimann berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben.
Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.


3. Zahlungsbedingungen / Verzug


Zahlungen an PC-Service Reimann sind spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Kleinaufträge bis 200,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind sofort rein netto zu bezahlen.
Verzugszinsen, Gebühren wegen Unterdeckung des Kontos und Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.


4. Lieferzeit / Teillieferung


Lieferzeitangaben von PC-Service Reimann sind unverbindlich, Teillieferungen sind möglich.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.


5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort


Erfüllungsort für Lieferungen von PC-Service Reimann ist Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin.
Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Alle Lieferungen von PC-Service Reimann bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PC-Service Reimann.
Die Weiterveräußerung der Ware ist bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unzulässig.
Ist der Vertragspartner länger als einen Monat in Zahlungsverzug, so sind die von PC-Service Reimann gelieferten Waren auf Verlangen an PC-Service Reimann herauszugeben.


6. Gewährleistung / Schadensersatz


Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem von PC-Service Reimann dem Kunden mündlich oder schriftlich mitgeteilten Abholtermin oder dem Tag der erfolgten Reparatur.
Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Leistung oder Lieferung und schriftlich gegenüber PC-Service Reimann vorzubringen. Der Kunde hat die instandgesetzten Geräte oder die gelieferte Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.

Bei berechtigten Mängelrügen hat PC-Service Reimann zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann PC-Service Reimann eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer und/oder Hersteller an den Kunden abtreten.
Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn PC-Service Reimann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Von jeglicher Gewährleistung oder Funktionsgarantie ausgeschlossen sind Arbeiten, die die Installation oder Konfiguration von Softwarebestandteilen zum Ziel hatten.
Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch Nichtbeachten beiliegender Bedienungsanleitungen, unsachgemäßer Behandlung und/oder Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs, Schäden durch Veränderung und/oder Weitererarbeitung sowie eine Reparatur durch nicht von PC-Service Reimann autorisierte Stellen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren oder Inkompatibilitäten von Software-Bestandteilen besteht ebenfalls keine Haftung.
 
Sollen Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Kunden vor Ort ausgeführt werden, sind die An- und Abfahrtskosten vom Käufer zu tragen. Für die Überprüfung ungerechtfertigt beanstandeter Reparaturen oder gelieferter Ware kann PC-Service Reimann eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro erheben oder spezifisch abrechnen.


7. Gelieferte Standard-Software


Bei Lieferung von Standard-Software durch PC-Service Reimann gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird.
Jede isolierte Weiterverwendung und/oder Vervielfältigung ist unzulässig.


8. Reparatur- und Serviceleistungen


a) Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste.

b) Die Leistung wird nach Wahl von PC-Service Reimann am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von mir autorisierten Werkstatt erbracht.
 
c) Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten.

d) Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.
Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten.

e) Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von PC-Service Reimann wird in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von PC-Service Reimann nicht zu vertreten ist.
PC-Service Reimann kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.

f) Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder den Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
- der Auftrag storniert wurde, als PC-Service Reimann bereits auf dem Weg zum Kunden war und/oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

g) Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PC-Service Reimann zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen.

h) Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, PC-Service Reimann wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

i) Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet PC-Service Reimann, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PC-Service Reimann beruhen.
In diesem Fall leistet PC-Service Reimann nach ihrer Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

j) Ausgebaute und/oder ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in das Eigentum der PC-Service Reimann über, es sei denn, sie werden beim Kunden belassen.

k) Der Auftraggeber ist dazu angehalten, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten.
Für Datenverluste und/oder -änderungen übernimmt PC-Service Reimann keine Haftung.

l) Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen.
Nach Ablauf von drei Monaten entfällt jede Pflicht zu weiteren Aufbewahrung der Geräte und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Sache.
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist hat PC-Service Reimann das Recht, die Geräte zu entsorgen und die angefallenen Entsorgungskosten dem Kunden zu berechnen.

m) Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen.

n) Beratung, auch fernmündlich, ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei PC-Service Reimann zustande.


9. Schulung und Beratung


Bei Schulungen durch PC-Service Reimann werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von PC-Service Reimann festgelegt.

Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von PC-Service Reimann nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung und/oder Schulung von dem Vertrag zurück, stehen PC-Service Reimann 10 % der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 1.300,- € als pauschaler Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

Ansprüche gegen PC-Service Reimann wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation und/oder Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch.
Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt.


10. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin,
bei Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht Berlin.


11. Schlussbestimmung


Sollte eine dieser allgemeinen Bedingungen rechtlich unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.



Stand von Mai 2018

 



     

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