1. Geltungsbereich
Für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen,
Lieferungen
und den übrigen Geschäftsverkehr der Firma PC-Service
Reimann
sind ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihrer jeweils neusten
Fassung
maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende
Geschäfts- und Lieferbedingungen eines
Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart worden ist.
2.
Angebote / Preisänderungen
Angebote der
Firma PC-Service Reimann sind verbindlich für die Dauer
von 14 Tagen nach Zugang des Angebotes.
Die Ausführung des Auftrages zu den im Angebot genannten
Konditionen kann nach Ablauf dieser 14-Tages-Frist
zurückgewiesen
werden.
Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung durch PC-Service Reimann oder
durch Lieferung der
bestellten Ware zustande, es sei denn,
dieser
wird unverzüglich widersprochen.
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von PC-Service Reimann, die
länger als einen Monat nach Vertragsabschluß
erfolgen, ist PC-Service Reimann berechtigt, eine angemessene
Preisanpassung zu
verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-,
Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben.
Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht
verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss
von
Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem
Vertrag
berechtigt.
3.
Zahlungsbedingungen / Verzug
Zahlungen an
PC-Service Reimann sind spätestens vierzehn Tage
nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Kleinaufträge bis 200,- €, Reparatur-, Wartungs- und
Mietrechnungen sind sofort rein netto zu bezahlen.
Verzugszinsen, Gebühren wegen Unterdeckung des Kontos und
Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
4. Lieferzeit / Teillieferung
Lieferzeitangaben
von PC-Service Reimann sind unverbindlich,
Teillieferungen sind möglich.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort
Erfüllungsort
für Lieferungen von PC-Service Reimann
ist Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin.
Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Alle Lieferungen von PC-Service Reimann bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PC-Service Reimann.
Die Weiterveräußerung der Ware ist
bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unzulässig.
Ist der Vertragspartner länger als einen Monat in
Zahlungsverzug,
so sind die von PC-Service Reimann gelieferten Waren auf Verlangen an
PC-Service Reimann herauszugeben.
6.
Gewährleistung / Schadensersatz
Die
Gewährleistung für Reparaturarbeiten beträgt
6 Monate. Sie beginnt mit
dem von PC-Service Reimann dem Kunden mündlich oder
schriftlich mitgeteilten
Abholtermin oder dem Tag der erfolgten Reparatur.
Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist
von 6 Monaten.
Mängelrügen sind unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Woche nach Leistung oder Lieferung
und
schriftlich
gegenüber PC-Service Reimann vorzubringen. Der Kunde hat die
instandgesetzten Geräte oder die gelieferte
Ware
direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§
377, 378 HGB unberührt.
Bei berechtigten Mängelrügen hat PC-Service Reimann
zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann
PC-Service Reimann
eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer
und/oder
Hersteller an den Kunden abtreten.
Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde
nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn PC-Service
Reimann
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich
ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Von
jeglicher Gewährleistung oder Funktionsgarantie ausgeschlossen
sind
Arbeiten, die die Installation oder Konfiguration von
Softwarebestandteilen zum Ziel hatten.
Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen
durch Nichtbeachten beiliegender Bedienungsanleitungen,
unsachgemäßer Behandlung und/oder Bedienung durch
den
Kunden
oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs,
Schäden
durch Veränderung und/oder Weitererarbeitung sowie eine
Reparatur durch nicht von PC-Service Reimann autorisierte Stellen sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für
untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen
des
Auftretens von Computerviren oder Inkompatibilitäten von
Software-Bestandteilen besteht ebenfalls keine Haftung.
Sollen
Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Kunden vor Ort
ausgeführt
werden, sind die An- und Abfahrtskosten vom Käufer zu tragen.
Für die
Überprüfung ungerechtfertigt
beanstandeter Reparaturen oder gelieferter Ware kann PC-Service Reimann
eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro
erheben oder spezifisch abrechnen.
7.
Gelieferte Standard-Software
Bei
Lieferung von Standard-Software durch PC-Service Reimann gelten die
jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Dasselbe gilt,
wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird.
Jede isolierte Weiterverwendung und/oder
Vervielfältigung ist
unzulässig.
8.
Reparatur- und Serviceleistungen
a)
Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige
Preisliste.
b) Die Leistung wird nach Wahl von PC-Service Reimann am Ort der
Aufstellung des Gerätes oder einer von mir autorisierten
Werkstatt
erbracht.
c) Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem
Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten.
d) Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind,
sofern
nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu
erstatten.
Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten.
e) Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von PC-Service
Reimann wird in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit
dies auf einen Umstand beruht, der von PC-Service Reimann nicht zu
vertreten ist.
PC-Service Reimann kann insoweit nur Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit angelastet werden.
f) Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht
auftritt;
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder den
Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
- der Auftrag storniert wurde, als PC-Service Reimann bereits auf dem
Weg zum Kunden war und/oder der Auftrag während der
Ausführung storniert wird;
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden
Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
g) Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, die
sich auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von
PC-Service
Reimann zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber
berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen.
h) Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus
welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, PC-Service Reimann wird
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
i) Für Beschädigungen oder Verlust der
instandzusetzenden
oder zu überholenden Gegenstände bei
Durchführung der
Serviceleistungen haftet PC-Service Reimann, sofern diese auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PC-Service Reimann beruhen.
In diesem Fall leistet PC-Service Reimann nach ihrer Wahl
Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der
Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache
begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
j) Ausgebaute und/oder ersetzte Teile gehen ohne
Entschädigung
in das Eigentum der PC-Service Reimann über, es sei denn, sie
werden beim Kunden
belassen.
k) Der Auftraggeber ist dazu angehalten, regelmäßig
Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem
aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten.
Für
Datenverluste und/oder -änderungen übernimmt
PC-Service Reimann
keine
Haftung.
l) Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von einem Monat
nach
Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes
Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen.
Nach Ablauf von drei Monaten entfällt jede Pflicht zu weiteren
Aufbewahrung der Geräte und auch jede Haftung für
Beschädigung
oder
Untergang der Sache.
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist hat PC-Service Reimann das Recht, die
Geräte zu entsorgen und die
angefallenen Entsorgungskosten dem Kunden zu
berechnen.
m) Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem
Kunden
auf dessen Kosten zu entsorgen.
n) Beratung, auch fernmündlich, ist Arbeitszeit und
wird nach der jeweils
gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine
andere Vereinbarung getroffen wird.
Ein Beratervertrag für
fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf
des
Kunden bei PC-Service Reimann zustande.
9. Schulung und Beratung
Bei
Schulungen durch PC-Service Reimann werden die Unterrichtsinhalte
dem Stand der Technik entsprechend von PC-Service Reimann festgelegt.
Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren
Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von
PC-Service Reimann nicht; das Risiko der Verhinderung trägt
insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der
Beratung und/oder Schulung von dem Vertrag zurück,
stehen PC-Service Reimann 10 % der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch
1.300,- €
als
pauschaler Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt
während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch
mit
der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den
Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Ansprüche gegen PC-Service Reimann wegen Beratungsfehlern
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung
umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb,
Installation
und/oder Änderungen an einem Gerät zu erteilen;
anderenfalls
erlischt jeder Ersatzanspruch.
Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung
kostenfrei erfolgt.
10.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist das Amtsgericht Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin,
bei
Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht Berlin.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine
dieser allgemeinen Bedingungen rechtlich unwirksam sein,
tritt an
deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich
gewollten Vereinbarung in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommt.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand von Mai 2018
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